Freihalten von Rettungswegen

Aus Erfahrung weiß die Feuerwehr, wie groß plötzlich die Not ist, wenn Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert sind.

Dann gehen wertvolle Minuten verloren, wenn, meist schweres, Rettungsgerät weit getragen werden muss. Diese Zeit kann unter Umständen Menschenleben kosten.

Deshalb sollte ihr Fahrzeug nie, d.h. auch nicht für kurze Zeit in Bereichen abgestellt werden, die als Brandschutzzone, Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet ist. Denn solche Bereiche dienen als Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge, z.B. für Drehleitern, welche einen großen Aktionsradius benötigen, um wirksam eingesetzt werden zu können.

Parken Sie immer so, dass eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 m für die Einsatzfahrzeuge freibleibt und halten Sie Hydranten an Straßen- und Bürgersteigen frei, da diese für die Feuerwehr oft die einzige Entnahmestelle für Löschwasser darstellen.

Gebäude, die weiter von öffentlichen Straßen entfernt liegen, können von der Feuerwehr nicht angefahren werden. Hier müssen oft längere Strecken zu Fuß mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden. Daher müssen solche Zugänge eine Breite von 1,25 m und Türbreiten von 1 m haben. Diese Wege dürfen also nicht als Abstellfläche genutzt werden.

Halten Sie bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften. Behindern Sie deren Arbeit nicht. Hier appelliert die Feuerwehr an ihr Verantwortungsbewusstsein. Man hilft dabei aber auch sich selbst, da nur durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann.

Beachten Sie unbedingt die Anweisungen von Feuerwehrangehörigen, denn gerade bei Großbränden gibt es oft auch unsichtbare Gefahren z.B. durch giftige Dämpfe oder Brandrauch.